Geländeaufnahmen / Bestandaufnahmen

Bei der Geländeaufnahme werden im Unterschied zur Grenzvermessung (Aufgabe des Katasters, die rechtliche Sicherung jene des Grundbuches) die Geländeformen samt vorhandener Grenzen und Objektkanten messtechnisch erfasst. Dafür wird das Gelände anhand der markanten Formen strukturiert aufgenommen. Zwischen den markanten Punkten und Linien werden die Messungen profilartig verdichtet.

 

Die Darstellung der Geländeformen erfolgt sodann in Auf- und Grundrissen mit Lage- und Höhendaten (Schichtenlinien-Plan mit Höhenpunkten, Böschungschraffuren, Darstellung vorhandener Grundgrenzen, Objektkanten und Kartensignaturen).

 

Bei der Bestandsaufnahme wird ein bestehendes Bauwerk in einem Zug vermessen. Die Vermessung umfasst neben dem Bestand an Gebäuden meist auch wichtige Leitungen

(Energie, Kanäle, Masten usw.) und das umliegende Gelände und wird an die Koordinaten staatlicher Festpunkte angeschlossen.

 

Aus der Bestandsaufnahme wird ein maßstäblicher Bestandsplan als Grundlage zur weiteren Bearbeitung (z.B. Um- oder Zubau) hergestellt.